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Gesetzliche Vorgaben für Energieträger im Neubau

So erfüllen Sie die Vorgaben des EEWärmeG Weiterführende Informationen zum EEWärmeG Was fordert die EnEV 2009 für Neubauten? Alle Änderungen der EnEV 2009 im Überblick
Seit 1.1.2009 sind Bauherren verpflichtet, einen Teil des Wärmeenergiebedarfs ihres Neubaus durch erneuerbare Energien zu decken. Rechtsgrundlage ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – kurz EEWärmeG.

Für bautechnische Ausstattungen gelten ab 1.10.2009 die strengeren Vorschriften der novellierten Energieeinsparverordnung EnEV 2009.

So erfüllen Sie die Vorgaben des EEWärmeG

Erdgas ist ein sicherer Energieträger, der einfach und sauber ins Haus kommt. In Kombination mit erneuerbaren Energien bietet Erdgas zwei unterschiedliche Möglichkeiten, eine zukunftsfähige Heizungsanlage nach EEWärmeG zu betreiben.

Erdgas und Solar

Eine bewährte und empfehlenswerte Möglichkeit ist die Kombination einer Erdgas-Brennwertheizung mit Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung, wobei die solare Strahlungsenergie einen Anteil von mind. 15% abdecken muss.
So berechnet sich die Kollektorfläche
Bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten gilt der Mindestanteil von 15% nach EEWärmeG bei 0,04 m2 Kollektorfläche pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche als erfüllt. Bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten genügen 0,03 m2 pro Quadratmeter beheizter Nutzfläche.

Bioerdgas in Kraft-Wärme-Kopplung

Eine andere interessante Option ist der Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) mit mindestens 30% Bioerdgas. Seit Kurzem sind sogenannte Mini- oder Micro-Blockheizkraftwerke erhältlich, die auch für den Einsatz in Ein- oder Zweifamilienhäusern geeignet sind. Sie nutzen je nach Motor bis über 90% der Verbrennungsenergie und sind damit sehr effizient. Die Anschaffungskosten sind allerdings vergleichsweise hoch.

Mini-KWK-Anlagen werden derzeit vom Bund und der KfW gefördert.
Für die Nutzung von Bioerdgas in einer KWK-Anlage entwickeln wir gerne ein individuelles Angebot. Informationen hierzu erhalten Bauherren bei ihrem Fachberater Erdgas.
Was bedeutet KWK?
Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) erzeugt mit einer Motor-Generator-Einheit Strom für den Eigenbedarf. Die dabei entstehende Wärme wird für Heizung und Warmwasser genutzt. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Mehr zur Funktionsweise einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage erfahren Sie in unserem interaktiven Erdgas-Solar-Haus.

Weiterführende Informationen zum EEWärmeG

Das Bundeswirtschaftsministerium beantwortet die wichtigsten Fragen zum EEWärmeG. Außerdem können Sie sich Presseinformationen und eine Info-Broschüre zum EEWärmeG herunterladen.

Die Deutsche Energie-Agentur dena informiert aktuell zum Thema Wärme aus erneuerbaren Energien und stellt eine Zusammenfassung des EEWärmeG und Beispiele für Musterhäuser bereit.

Was fordert die EnEV 2009 für Neubauten?

Die EnEV-Novelle verschärft die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle zum 1.10.2009 um durchschnittlich 15%, die Obergrenze für den Jahres-Primärenergiebedarf sogar um durchschnittlich 30%. Maßgeblich für die Anwendung der neuen Vorschriften ist der Tag der Bauantragstellung oder der Bauanzeige.

Alle Änderungen der EnEV 2009 im Überblick

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt die Änderungen der EnEV im Überblick vor.

Ab wann und für welche Gebäude die EnEV 2009 gilt, erfahren Sie auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur dena. Dort können Sie außerdem die wichtigsten Neuerungen als PDF herunterladen.

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Montag bis Freitag 7.00 bis 19.00 Uhr

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